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Jede Sekunde zählt – Rettungsdienst in kommunaler Hand

„1-1-2“ und dann?
Jeder von uns erwartet schnelle und hochqualifizierte Hilfe, wenn man in Not ist. Die Zahlen der Rettungseinsätze steigen von Jahr zu Jahr. Der Landkreis befindet sich im demographischen
Wandel, denn der ländliche Raum verliert Einwohner. Attraktivere Arbeitsbedingungen in Berlin und
den anliegenden Landkreisen ziehen qualifizierte Rettungskräfte ab. Der Rettungsdienst im Landkreis Potsdam-Mittelmark steht vor großen Herausforderungen in puncto Strukturanpassung und Qualifikation derEinsatzkräfte.

Der Landkreis ist gesetzlicher Träger des Rettungsdienstes. Dazu gehören die Notfallrettung, die Notarztversorgung und der qualifizierte Krankentransport. Der Rettungsdienst ist organisierte Hilfe und hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. Er hat ihre Transportfähigkeit herzustellen sowie sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrichtung zu befördern. Das dafür eingerichtete Netz von 14 Rettungswachen sichert in Potsdam-Mittelmark diese Aufgabe.

Bisher ist die Betreuung des Rettungsdienstes ein Sachbereich im Verkehrsamt. Um den gesetzlichen Anforderungen und den steigenden Aufgaben gerecht zu werden muss der Landkreis für die MitarbeiterInnen
im Rettungsdienst attraktiver werden und langfristig in Ausstattung investieren. Doch wie erreichen wir unser
Ziel, auch in Zukunft eine optimale Versorgung im gesamten Landkreis sicherzustellen? Was bringt eine Verlagerung der Aufgaben und die Bildung einer kreiseigenen Gesellschaft? Welche Form kann sie haben?

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über die Vor- und Nachteile und Umsetzungsmöglichkeiten einer Kommunalisierung des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam-Mittelmark diskutieren.

Wann: 28. September 2016, um 17.45 Uhr

Wo:     Eigenherd Grundschule, Im Kamp 2-12, 14532 Kleinmachnow

Weitere Informationen

Warum Menschen ihre Heimat verlassen - Konfliktbarometer 2014/2015

Eine Veranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag Potsdam-Mittelmark

Warum verlassen Menschen ihre Heimat? Was sind die Ursachen?

Wie sind die Zusammenhänge zu den vor Ort ausgetragenen Disputen und Kriegen? Was führt zu diesen Kriegen? Wenn vom "Krieg gegen den Terror" die Rede ist, geht es dabei wirklich um Menschenrechte und Demokratie oder um wirtschaftliche und politische Einzelinteressen?
Blicke auf und auch unter die Erde regen zum Nachdenken an. Wir wollen uns Fakten und Daten vorstellen lassen und gemeinsam diskutieren, um mehr zu verstehen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir laden alle Interessierten herzlich ein.

Wann: Donnerstag, 10. März um 18:45

Wo: Fliegerheim, Friedrich-Engels-Straße 9, 14822 Borkheide

 

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Erfolgreich gegen TTIP, CETA und TiSA

Mit großer Mehrheit wurde am 24.09.2015 der gemeinsame Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Kreistag Potsdam-Mittelmark zu den Bedingungen der sich in Verhandlungen befindlichen Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA angenommen.

Mit dem Beschluss sollten die wesentlichen Bedingungen konkretisiert werden, die bei einer Umsetzung der internationalen Handelsabkommen für die kommunale Ebene wichtig sind. Die aktuellen Verhandlungsziele beinhalten vielfältige Gefahren für die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, Standards des Rechtsschutzes sowie für Arbeits-, Sozial-, Umwelt-und Gesundheitsstandards.

   

  1. Keinerlei Einschränkungen und Verletzungen des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung, der politischen Gestaltungsmöglichkeit von Städten und Gemeinden des Kreises Potsdam-Mittelmark, der Gestaltungshoheit nach dem Subsidiaritätsprinzip und der kommunalen Organisationsfreiheit durch transatlantische Abkommen.
  2. Den Abkommen muss ein Positivlistenansatz zugrunde liegen, in dem klar geregelt ist, in welchenkonkreten Bereichen verstärkter Wettbewerb stattfinden kann. Dabei gilt ein besonderer Schutz allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge.Kommunalisierungsverboteoder Re-Kommunalisierungsverbote darf es nicht geben!
  3. Ein Investorenschutz muss dafür Sorge tragen, dass ausländische Investoren gleichbehandelt werden. Für sie müssen die gleichen Rechte und Pflichten gelten, wie für inländische Investoren. Investoren dürfen keine weitergehenden Rechte als im Grundgesetz dargelegt erhalten. Dies beinhaltet insbesondere die deutsche Wirtschaftsverfassung mit den Möglichkeiten zur gesetzlichen Regulierung wirtschaftlicher Betätigung nach deutschen und europäischen Rechtsnormen sowie das Vorsorgeprinzip. Mittelfristig muss es das Ziel sein, einen internationalen Handelsgerichtshof zu errichten.
  4. Eine Absenkung von Arbeits-, Sozial-, Umwelt-und Gesundheitsstandards darf es nicht geben. Das Harmonisierungsniveau folgt dem jeweils höheren nationalen Standard. Die Möglichkeit, höhere Standards politisch zu fordern und zu fördern, ist insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebung zur kommunalen Vergabepraxis und bei der kommunalen Wirtschaftsförderung wichtig und zu erhalten.

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